Pflichtangaben

Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Allgemeines


Das Symbol des durchge­­strichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronik­­gerät am Ende seiner Lebens­dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kosten­freie Sammel­­stellen für Elektro­­altgeräte sowie ggf. weitere Annahme­­stellen für die Wieder­­verwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunal­­verwaltung erhalten.


Auch Vertreiber mit einer Verkaufs­fläche für Elektro- und Elektronik­geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebens­mitteln mit einer Gesamt­verkaufs­fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalender­jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik­geräte anbieten und auf dem Markt bereit­stellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels­geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fern­kommunikations­mitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.

Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronik­­gerät personen­­bezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verant­wortlich, bevor Sie es zurück­geben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurück­geben, und führen diese einer separaten Sammlung zu. Weitere Informa­tionen zum Elektro­gesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.

Text- und Bildquelle: elektrogesetz.de / hesselmann service GmbH

Unsere Verpflichtung

vipitec nimmt das Thema Umweltschutz sehr ernst. Mit unserer WEEE-Registrierung (Reg.-Nr. DE54279209) bei der Stiftung ear beteiligen wir uns an der kollektiven Rücknahme und Entsorgung von Elektronik-Altgeräten. Ihre bei uns erworbenen Geräte können Sie deshalb nach der Nutzungszeit bei jeder qualifizierten Rücknahmestelle kostenfrei zurückgeben. Ein Onlineverzeichnis der qualifizierten Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter https://e-schrott-entsorgen.org. Da wir keine Verkaufsfläche von min. 400 m² und keine Lagerfläche von min. 800 m², bieten wir selbst keine Altgeräterücknahme an.

Erfüllungsvorgaben

Informationen zur Erfüllung der quantita­­tiven Zielvor­gaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungs­­quoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht jährlich ausführ­liche Daten zu Elektro- und Elektronik­­geräten und die in Deutsch­land erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantita­­tiven Zielvor­gaben auf seiner Internet­­seite: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

WEEE-Merkblatt

Weitere Informationen zur korrekten Entsorgung von alten Elektro- und Elektronik-Geräten finden Sie in unserem WEEE-Merkblatt.